Anfrage gemäß Geschäftsordnung:
Die SGH-Fraktion begrüßt den Beschluss des Sportausschusses, große Teile der Calenberger Neustadt zur Bewohnerparkzone zu machen. Unklar bleibt perspektivisch aber die Gebührenhöhe für die Bewohnerparkausweise. Zwar soll die derzeitige Gebührenhöhe von 30,70 € vorerst beibehalten werden. In der Beschlussvorlage der Verwaltung (Nr. 0593/2024) werden auf Seite 3 aber höhere Gebühren angekündigt. Die Parkgebührenordnung befinde sich in Überarbeitung, heißt es weiter. Das ist möglich, weil die bundeseinheitliche Deckelung der Gebühren auf maximal 30,70 € im Jahr entfallen ist. Als Folge schießen in vielen Kommunen die Gebühren mittlerweile in die Höhe. In Bonn etwa werden pro Monat 30 € verlangt oder 360 € im Jahr, gefolgt von Münster mit 260 € im Jahr. Göttingen plant eine Erhöhung auf 180 Euro pro Jahr ab 2027, seit 1. Juli dieses Jahres muss man als Anwohner/in schon 90 € im Jahr berappen. Das ist nicht gut in einer Zeit, in der alles teurer wird bzw. die Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren einen gewaltigen Satz nach oben gemacht haben. Schließlich sind viele Menschen auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen. Nah am Wohnort zu parken, darf keine Frage des Einkommens sein.
Vor diesem Hintergrund fragt die SGH-Fraktion die Verwaltung:
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Wie hoch wird die Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise in Hannover voraussichtlich ausfallen, und wann wird diese Erhöhung voraussichtlich kommen?
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Wird die neue Parkgebührenordnung verhältnismäßig und sozialverträglich sein?
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Wenn ja, welche Anwohnerinnen und Anwohner können mit ermäßigten Gebühren oder einem kompletten Erlass der Gebühren rechnen?
Andre Zingler
SGH-Fraktion