Anfrage zu Belegrechtswohnungen
Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover In die Ratsversammlung am 23. April 2026
Wohnungsnot begegnen, Kompensation für wegfallende Belegrechtswohnungen klar benennen!
In der Beschlussdrucksache 0511/2026 „Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungn, Verlängerung der im Jahr 2026 auslaufenden Bewilligungszeiträume“ wird unter Punkt 3 sehr vage gefordert, „dass im Rahmen der jeweils vorhandenen Haushaltsmittel darüber hinaus zur Erhaltung des Belegrechtsbestandes durch laufende oder einmalige Zuschüsse weitere Belegrechte im Bestand begründet oder gesichert werden können.“
Da Hannover zurzeit laut Pestel Studie ein Defizit von rund 14.500 Wohnungen aufweist, und mindestens 2.800 neue Wohnungen jährlich benötigt werden, fragen wir die Verwaltung:
- Wie hoch genau sind die Aufwendungszuschüsse für Belegrechtswohnungen für die Verlängerung der im Jahr 2026 auslaufenden Bewilligungszeiträume?
- Wie hoch sind die im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel geplanten Summen für die Erhaltung der bestehenden Belegrechtswohnung?
- Wieviele Belegrechtswohnungen fallen aus dem Bestand, und wie viele neue Belegrechtswohnungen entstehen?
Begründung:
Seit vielen Jahren schafft es die Landeshauptstadt Hannover nicht, ausreichend bezahlbare, öffentlich geförderte und Belegrechtswohnungen für den steigenden Bevölkerungsbedarf auf den Weg zu bringen. Diverse Wohnraumförderprogramme haben es noch nicht vermocht, die Nachfrage zu decken. Bei stagnierenden Löhnen und stetig steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten benötigen immer Menschen eine bezahlbare Bleibe. Auch die Obdachlosenzahlen sind in Hannover viel zu hoch. Es würde bei ausreichend bezahlbaren Wohnungen keine Obdachlosigkeit in der Tragweite in Hannover geben. Wohnen ist ein Menschenrecht!
Dirk Machentanz
Fraktionsvorsitzender SGH-Fraktion
im Rat der Landeshauptstadt Hannover
Sobald eine Antwort auf die Ratsanfrage vorliegt, wird diese hier veröffentlicht.


